Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI

Beratungsbesuch
nach § 37.3

Der Beratungseinsatz ist mehr als ein Pflichttermin. Er gibt Ihnen fachliche Sicherheit, unterstützt die Pflege zu Hause und hilft dabei, den Pflegealltag gut aufzustellen.

Beratungseinsatz verständlich erklärt

Was bedeutet § 37.3 für Sie?

Wenn Pflege zu Hause organisiert wird, tauchen schnell Fragen auf: Welche Leistungen passen? Welche Hilfsmittel entlasten? Was muss die Pflegekasse wissen? Genau dafür ist der Beratungseinsatz da.

Was ist § 37.3?

Der Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI ist ein regelmäßiger Beratungstermin für Pflegebedürftige, die zu Hause versorgt werden. Er dient dazu, die Pflegequalität zu sichern, Fragen im Pflegealltag zu klären und pflegende Angehörige fachlich zu unterstützen.

Wer kann den Beratungsbesuch nutzen?

Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 können einen Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI in Anspruch nehmen. Verpflichtend ist der Beratungsbesuch für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, wenn sie Pflegegeld beziehen. Freiwillig möglich ist er bei Pflegegrad 1 sowie bei Pflegebedürftigen, die Kombinationsleistungen oder Pflegesachleistungen erhalten.

Was bringt die Beratung?

Wir schauen gemeinsam auf Ihre aktuelle Pflegesituation, beantworten Fragen zum Pflegealltag und geben konkrete Empfehlungen – zum Beispiel zu Hilfsmitteln, Entlastungsmöglichkeiten, Wohnraumanpassung oder weiteren Leistungen. So erhalten Pflegebedürftige und Angehörige mehr Sicherheit für die Pflege zu Hause.

Kostenfrei & Nachweis inklusive

Der Beratungsbesuch ist für Sie kostenfrei. Nach dem Termin erstellen wir den erforderlichen Beratungsnachweis und übermitteln ihn direkt an die Pflegekasse. So ist dokumentiert, dass der Beratungseinsatz durchgeführt wurde.

Wie oft muss der Beratungseinsatz stattfinden?

Die Häufigkeit richtet sich nach dem Pflegegrad. Wir helfen Ihnen, den passenden Zeitpunkt nicht aus dem Blick zu verlieren.

Ab

Pflegegrad 2 & 3

ist der verpflichtende Beratungseinsatz alle sechs Monate erforderlich, wenn Pflegegeld bezogen wird.

Bei

Pflegegrad 4 & 5

können Pflegebedürftige zusätzlich einen weiteren Beratungsbesuch pro Halbjahr beziehungsweise Quartal freiwillig in Anspruch nehmen.

Bei

Pflegegrad 1

ist die Beratung freiwillig und kann einmal pro Halbjahr genutzt werden.

Transparenter Ablauf

So läuft der Beratungsbesuch ab

Der Termin findet in Ruhe statt und ist auf Ihre echte Situation ausgerichtet. Es geht darum, Pflege im Alltag leichter, sicherer und nachvollziehbarer zu machen.

01

Stammdaten und Unterlagen

Beim Erstbesuch nehmen wir zunächst die notwendigen Stammdaten auf. Hilfreich ist es, wenn das aktuelle Pflegegutachten und vorhandene Unterlagen bereitliegen. So bekommen wir schnell einen guten Überblick über die Pflegesituation.

02

Pflegesituation verstehen

Wir besprechen, wie die Pflege zu Hause organisiert ist, welche Fragen offen sind und wo Angehörige oder Pflegebedürftige Unterstützung benötigen.

03

Leistungen verständlich erklären

Wir erklären passende Leistungen der Pflegeversicherung bezogen auf Ihre konkrete Situation – zum Beispiel Entlastungsleistungen, Verhinderungspflege, Tagespflege, Pflegehilfsmittel oder wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.

04

Konkrete Tipps und regionale Kontakte

Je nach Bedarf geben wir praktische Tipps für den Pflegealltag, Hinweise zu Hilfsmitteln, Wohnumfeldverbesserung und passenden Anlaufstellen. Durch unser regionales Netzwerk können wir häufig auch Anbieter nennen, zum Beispiel für hauswirtschaftliche Unterstützung, Tagespflege oder Pflegedienste.

05

Kurze Einschätzung und klare Abgrenzung

Bei Bestandskundinnen und Bestandskunden können wir kurz einschätzen, ob der aktuelle Pflegegrad noch zur Situation passt oder ob eine Überprüfung sinnvoll sein könnte. Eine ausführliche Pflegegradprüfung, Pflegegradberechnung, fachliche Stellungnahme oder Unterstützung bei Widerspruch und Höherstufung ist nicht Bestandteil des Beratungsbesuchs. Diese Leistungen gehören zum kostenpflichtigen Pflegegrad-Management.

06

Nachweis und nächster Termin

Am Ende des Besuchs erstellen wir den Beratungsnachweis und übermitteln ihn gemeinsam mit unserer Rechnung an die Pflegekasse. Häufig planen wir direkt den nächsten Beratungstermin. Je nach Situation kann jeder zweite Termin auch als sichere Videoberatung durchgeführt werden. Kundinnen und Kunden erhalten Kontaktdaten und einen Flyer, auf dem der nächste Termin eingetragen werden kann.

Aktueller Hinweis

Neue §37.3-Besuche nur im Raum Bad Orb 63619

Für neue Beratungseinsätze nach §37.3 nehmen wir aktuell Kundinnen und Kunden im Bereich Bad Orb 63619 auf. So können wir Termine zuverlässig planen und die Begleitung persönlich halten.

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Über die Pflegeberatung Academy finden Sie erfahrene Pflegeberaterinnen und Pflegeberater aus vielen Bundesländern. Dort können Sie schauen, ob eine passende Fachperson in Ihrer Nähe gelistet ist.

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Frist im Blick
behalten

Wenn Sie Pflegegeld beziehen, planen Sie den Beratungseinsatz lieber frühzeitig. Wir helfen Ihnen, den Termin ruhig und verständlich vorzubereiten.