Pflegeberatung
§ 37.3
Kostenfreie Beratungsbesuche für Pflegebedürftige und Angehörige ab Pflegegrad 1 – regelmäßig, persönlich und zur Sicherung der Pflegequalität.
- Pflicht bei Pflegegeldbezug
- Freiwillig möglich bei Pflegesachleistungen
- Beratung für Pflegebedürftige und Angehörige
